Angebote nach § 43 SGB V
Je nach Krankenkasse haben wir die Möglichkeit 2 - 6 Beratungseinheiten mit einem Zeitumfang von 45 - 60 min durchzuführen.
Hier gehen wir speziell auf Ihre Erkrankung und Ihre persönlichen Lebensumstände ein.
Wir beraten bei folgenden Erkrankungen:
Auf Wunsch beraten wir Sie gern auch bei weiteren Erkrankungen.